Gebührenordnung
verbindliche Beschlussfassung als PDF, nachfolgend die nicht verbindliche Übersicht.
Übersicht
| Gebührenbeschreibung | Betrag in € |
|---|---|
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Aufnahmegebühr | 50,00 |
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Aufnahmegebühr | 100,00 |
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Aufnahmegebühr | 150,00 |
| Sicherheitsleistung bei Neuaufnahme | 150,00 |
| Mitgliedsbeitrag pro Parzelle und Kalenderjahr | 35,00 |
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Bearbeitungsgebühr für Mahnungen sowie andere durch das Vereinsmitglied | 3,50 |
| Ersatzleistung für nicht geleistete Stunde | 10,00 / Stunde |
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bei Gruppen ohne Obmann | 10,00 / Stunde |
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bei Gruppen ohne Obmann | 100 % Belegwert |
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Aufwand im Rahmen der Vereinstätigkeit | 0,30 / km |
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Aufwand im Rahmen der Vereinstätigkeit | 100 % Belegwert |
| Pacht | 0,088 / (m² und Kalenderjahr) |
| Umlagen | gemäß MV-Beschluss |
| Elektroenergie und Wasserentnahme | Split der Gesamtrechnung nach Verbrauch sowie Umlage der Restkosten |
| Bearbeitung Rücklastschrift | 5,00 zzgl. anfallende Bankgebühren |
| Bearbeitungsgebühr Selbstzahler | 2,00 |
| Bearbeitungsgebühr Bauantrag (Errichtung oder Veränderung) | 5,00 |
Die Gebührenordnung wurde beschlossen durch die Briefwahl am 24.04.2020. Die Gebührenordnung vom 30. April 2016 verliert damit ihre Gültigkeit.